20. Mai 2022 | “Kapitulation vor dem Zeitgeist ist Verrat am Evangelium”
Autor: Erzbischof Samuel J. Aquila
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Eure Exzellenz,
vielen Dank für Ihren Brief vom 14. April, den ich im Internet auf Deutsch gefunden habe.
Sie erinnern sich vielleicht, dass ich den deutschen Bischöfen im vergangenen Jahr geschrieben habe, um meiner ernsten Sorge über die Situation der Kirche in Deutschland Ausdruck zu verleihen. Ich habe weder eine Antwort noch eine Empfangs-Bestätigung von Ihnen erhalten. Der Offene Brief vom 11. April hat zumindest einen, wie ich hoffe, nützlichen Austausch zwischen uns und den anderen Bischöfen in aller Welt ausgelöst, die den Brief unterzeichnet haben. Um jegliche "euphemistische Beschönigung" zu vermeiden, möchte ich mit der Offenheit sprechen, die Brüdern in Christus gebührt, die bei ihrer Bischofsweihe versprochen haben, die Wahrheit des katholischen Glaubens in vollem Umfang zu verteidigen.
Sie behaupten in Ihrem Brief, dass der Synodale Weg von den Unterzeichnern des Offenen Briefes nicht richtig verstanden werde und dass sie keine Beweise für ihre Bedenken vorgelegt hätten. Bitte sehen Sie sich das beigefügte Memorandum mit Zitaten an, die direkt aus den Dokumenten des Synodalen Weges entnommen wurden, die Anlass zu ernster Besorgnis geben. Dies ist lediglich eine kleine Auswahl dessen, was hätte zitiert werden können.
Der Synodale Weg befasst sich nicht einfach nur mit "strukturellen" Bedenken: Er stellt das Glaubensgut in Frage und lehnt es in einigen Fällen gar ab. Die Dokumente des Synodalen Weges können nicht anders gelesen werden, als dass sie die ernsthaftesten Fragen aufwerfen über das Wesen und die verbindliche Autorität der göttlichen Offenbarung, über das Wesen und die Wirksamkeit der Sakramente sowie über die Wahrheit der katholischen Lehre hinsichtlich der menschlichen Liebe und Sexualität. Der Kern Ihrer Antwort scheint zu sein, dass die deutsche Kirche aufgrund des Versagens der deutschen Bischöfe beim Schutz der Kinder in der Vergangenheit nun einen neuen Ansatz für den Glauben wählen muss. Dies ist ein sehr seltsames Argument. Warum muss sich die katholische Lehre in grundlegenden Fragen der Lehre und des moralischen Lebens ändern, weil die deutschen Bischöfe es versäumt haben, wirksam zu lehren und ehrlich zu führen? Der Glaube der Kirche hat nicht zum Skandal des Missbrauchs durch Geistliche geführt! Das Versagen, sich an den Weinstock Jesus Christus (Joh 15) zu binden, und die Entscheidung, sich eher an die Welt, als an das Evangelium zu halten, führten zu der Krise. Die sündige Natur des gefallenen Menschen und das Versagen der Verantwortlichen, die an sie herangetragenen Sorgen ernst zu nehmen, haben zu der Krise beigetragen. Das Versäumnis, Herz und Verstand nach dem Vorbild Christi zu formen, nur den Willen des Vaters zu suchen, sich selbst zu verleugnen, sein Kreuz auf sich zu nehmen und den Fußstapfen Jesu zu folgen (Mt 16,24), das Sittengesetz zu achten und sich an das zu halten, was die Kirche auf der Grundlage von Offenbarung und Vernunft lehrt - all dies hat zur Missbrauchskrise beigetragen.
Die Kirche in den Vereinigten Staaten hat sich seit fast 40 Jahren mit den Folgen des sexuellen Missbrauchs befasst - lange vor vielen unserer Schwesterkirchen. Das Ergebnis war eine gründliche Reform unserer Praktiken und Aufsichtsstrukturen: eine Reform, die den Opfern der Vergangenheit bei der Heilung helfen und sexuellen Missbrauch durch Geistliche in Zukunft ausschließen soll. Diese Arbeit beruhte auf dem umfassenden Engagement und der Mitverantwortung unserer Laien. Doch bei keiner dieser umfassenden und wirksamen Reformen wurden die Grundwahrheiten des Glaubens oder die festen Überzeugungen der Kirche über den angemessenen Ausdruck der menschlichen Liebe in Frage gestellt.
Im Mittelpunkt des Offenen Briefes vom 11. April steht eine einfache Tatsache: Es kann kein Konkordat gegenseitiger Akzeptanz geben zwischen der Wahrheit der göttlichen Offenbarung und der katholischen Lehre auf der einen Seite und der verzerrten Anthropologie der heutigen säkularen Hochkultur, die eine zunehmend dysfunktionale Sexualität fördert, auf der anderen Seite. Es liegt nichts Heilsames darin, zerstörerisches Denken und Verhalten zu segnen. Die Kapitulation vor dem Zeitgeist ist keine Frage des Lesens der "Zeichen der Zeit", sondern ein Verrat am Evangelium. Es wird nur zu einer weiteren Entleerung unserer Kirchen führen, denn eine solche Kapitulation vor dem Zeitgeist spiegelt nicht das Festhalten an Jesus Christus und dem wider,-was wir von ihm, dem Vater und dem Heiligen Geist durch die Schrift und die Tradition empfangen haben.
Wir Christen können heute nur dann Frucht bringen, wenn wir an Christus festhalten und mit Liebe und Barmherzigkeit lehren, mit einer Zärtlichkeit, die die Menschen aus ihrer Zerrissenheit, ihrer Sünde und ihren Wunden herausführt. Die Kraft des Evangeliums und seiner Wahrheit ist weitaus wirksamer und lebensverändernder als das, was von einigen Geistlichen und Laien in Deutschland in ihrem so genannten "synodalen" Prozess vorgeschlagen wird. Und diese Kraft wird die Heiligen von heute und morgen hervorbringen. Wie Papst Franziskus mehrfach betont hat, ist echte Synodalität kein parlamentarischer Prozess, sondern eine Frage des Hörens auf den Heiligen Geist, der uns in der Wahrheit hält und uns daran erinnert, was Jesus lehrt.
Ich bitte Sie noch einmal eindringlich: Bitte bedenken Sie ernsthaft, was die vielen Bischöfe, die ihre Bedenken gegen den Synodalen Weg und seine bisherigen problematischen Ergebnisse geäußert haben, Ihnen und Ihren Mitbrüdern im deutschen Episkopat vorgetragen haben. Das Resultat des Synodalen Weges wird Auswirkungen auf die Katholiken in der ganzen Welt haben. Und was wir in unseren eigenen Diözesen miterlebt haben, ist ganz anders als das, was in Deutschland vorgeschlagen wird.
Ich verbleibe mit der Zusicherung meiner Gebete.
Mit brüderlichen Grüßen in Christus,
Most Reverend Samuel J. Aquila, S.T.L.
Archbishop of Denver
NACHTRAG
Im Folgenden finden Sie weitere Beispiele aus den Texten des deutschen Synodalen Weges, die den Kardinälen und Bischöfen, die den Brief unterzeichnet haben, Anlass zur Sorge geben.
Orientierungstext
„Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist zwischen der Tradition und den Traditionen zu unterscheiden, die zwar für Menschen einer bestimmten Zeit und Kultur sehr wichtig und hilfreich im Glauben sein können, aber nicht allgemein verbreitet sind und nicht von Generation zu Generation weitergegeben werden, sondern durchaus auch als Verengung, als Überzeichnung oder Fixierung auf eine bestimmte Konstellation erkannt werden können. Die Tradition gibt es nicht ohne, sondern nur in den vielen Traditionen; aber damit die Tradition in ihnen und aus ihnen erkannt werden kann, bedarf es der Traditionskritik. Sie ist Teil der ständigen Neuorientierung der Kirche am Zeugnis der Heiligen Schrift angesichts der Zeichen der Zeit.”[1]
„Der Synodale Weg nimmt wahr, dass das römische Lehramt auch in unserer Zeit in laufende Klärungsprozesse und Diskussionen eingreift und auf Lehrpositionen beharrt, die vielen Gläubigen, darunter auch Diakonen, Priestern und Bischöfen, weit über Deutschland hinaus nicht mehr nachvollziehbar erscheinen. Die von Papst Franziskus und der Familiensynode festgestellte Entfremdung zwischen der kirchlichen Lehre und dem immer komplexer werdenden Leben der Menschen wird auch für die Ortskirchen in Deutschland zum massiven Problem in der Verkündigung des Evangeliums.”[2]„Die Vorgaben kirchlicher Lehre sind von der Theologie auch kritisch zu untersuchen. Wenn das Lehramt bei bestimmten Fragen darauf verweist, dass die Kirche gar nicht die Vollmacht hat, etwas zu verändern, dann ist zu prüfen, was zur Debatte steht: Handelt es sich in diesen Fällen wirklich um eine Lehrposition höchster Verbindlichkeit oder eine Lehre, die an der Spitze der Hierarchie der Wahrheiten zu verorten ist, oder ist von einem ius divinum, von göttlichem Recht, auszugehen? Können die vorgebrachten Sachargumente überzeugen? Das Autoritätsargument allein kann hier nicht ausreichen. Aus einer drängenden pastoralen Not heraus sucht der Synodale Weg deshalb nach neuen Perspektiven.”[3]
„Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass auch das authentische ordentliche Lehramt möglicherweise irren kann, wenn in Zweifel steht, ob es den Konsens aller im Glauben ausdrückt. Dieser Frage kommt besonderes Gewicht zu, weil wir erleben, dass weltweit in Sorge um die Zukunft des Glaubens und die Glaubwürdigkeit der Kirche in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl kirchliche Lehrpositionen angefragt werden. Es ist Aufgabe der Theologie, solche Anfragen aufzugreifen und das Lehramt auch durch konstruktive Kritik zu unterstützen.”[4]
Segensfeiern für Paare, die sich lieben
,,Die Synodalversammlung fordert die Bischöfe auf, in ihren Bistümern Segensfeiern von Paaren, die sich lieben und binden wollen, denen aber die sakramentale Ehe nicht zugänglich ist oder die sie nicht eingehen wollen, offiziell zu ermöglichen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare auf der Basis einer Neubewertung von Homosexualität als Normvariante menschlicher Sexualität.”[5]
„Paare, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung auf Dauer zu leben bereit sind, gebührt Anerkennung, Bestärkung und Begleitung.”[6] „Die Kirche wird durch die Liebe dieser Paare beschenkt. Eine solche Liebe ruft nach Segen.”[7]
„Ein Segen für diese Partnerschaften ist derzeit nicht vorgesehen, wie die erläuternde Note der Glaubenskongregation jüngst bestätigt hat. Dennoch wird dieser Bitte in vielen deutschsprachigen Ortskirchen nachgekommen. Die Entscheidung, diesen Segen zu schenken, treffen die Seelsorgenden daher nach ihrem Gewissen und in vielen Fällen im Konflikt zu lehramtlichen Vorgaben. Diese Situation der Unklarheit und Uneinheitlichkeit wird mit dem vorliegenden Beschluss geklärt, gesichert und liturgisch geordnet."[8]
„Die Weigerung, zwei Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen, erweist sich in einer Gesellschaft, die Menschenwürde und freie Selbstbestimmung als Maxime moralischer Normierung errungen hat, als unbarmherzig oder gar diskriminierend. Das wiegt umso schwerer, als sich eine solche Weigerung gnadentheologisch nicht überzeugend begründen lässt.”[9]
Lehramtliche Aussagen zu ehelicher Liebe
„Andererseits widerspricht eine detaillierte Normierung sexueller Handlungen durch das Lehramt der Kirche der Freiheit der Kinder Gottes, als die Ehepaare in gegenseitiger Verantwortung ihr Leben und ihre Beziehung gestalten sollen (Grundtext B.10). Hinzu kommen die nicht unerheblichen konkreten Folgen ungeschützter Sexualität und mangelnder Aufklärung. So entsteht das Risiko ansteckender, fruchtbarkeitszerstörender oder sogar tödlicher Krankheiten durch die Nichtbenutzung von Kondomen. Weiterhin können Schwangerschaften hohe gesundheitliche Risiken bei Frauen und Kindern bewirken, weshalb selbstbestimmte Verhütung möglich sein muss.”[10]
„Die Kirche ist dazu berufen, die Gewissen der Eheleute zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen (AL 37 und Grundtext 9). Sie sollte darum die Werte der Liebe, der Treue, des Respekts vor der Würde und Selbstbestimmung des*der anderen, der Verantwortung füreinander, der Gestaltung der Fruchtbarkeit und der liebenden Hingabe und der vorbehaltlosen Annahme der eigenen Kinder stark machen und so eine Orientierung anbieten, die zu situationsgerechten, verantwortlichen Entscheidungen führen kann.”[11]
Grundordnung des kirchlichen Dienstes
„Die kirchliche Dienstordnung ist mit Blick auf Mitarbeiter:innen, die entgegen der tradierten kirchlichen Sexualmoral leben, diskriminierend. (... ) Viele mitunter hoch identifizierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erlebten und erleben die Kirche als unbarmherzig und lieblos ihnen gegenüber. (...) Auch bei Religionslehrer:innen und Wissenschaftler:innen darf die Loyalität zur katholischen Kirche nicht an der persönlichen Lebensform gemessen werden.”[12] Und noch direkter formuliert an dieser Stelle: ,,Mit der geltenden Grundordnung jedoch steht die Kirche als Arbeitgeberin dem Zeugnis der Liebe Gottes zu allen Menschen im Weg.”[13]
„Der Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheiratet Geschiedenen und mit Homosexuellen wird von immer mehr Menschen außerhalb und innerhalb der Kirche als diskriminierend bewertet. Besonders sichtbar wird dies am konkreten Umgang der Kirche als Dienstgeberin mit Mitarbeiter:innen, die sich für institutionalisierte Partnerschaftsformen entschieden haben, welche der traditionellen kirchlichen Sexuallehre widersprechen. Angesichts zahlreicher schmerzlicher und demütigender Erfahrungen von heutigen oder früheren Mitarbeiter:innen muss sich die Kirche mit Blick auf ihr Arbeitsrecht eingestehen, dass sie ein Zeugnis für Unbarmherzigkeit und Intoleranz gegeben hat und gibt und dass sie in dieser Hinsicht ihren „Sendungsauftrag" (Art. 1) verfehlt.”[14]
„Die Grundordnung in Artikel 4 soll es in Zukunft nicht mehr ermöglichen, dass Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden und entsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst verhindern bzw. eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses herbeiführen. Der persönliche Familienstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben.” Art. 5.2.2.c und d der Grundordnung sind ersatzlos zu streichen.[15]
,,Auch diese Synodalversammlung bewertet Wiederheirat, Inter- und Transsexualität, Homosexualität und entsprechend gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als bisherige amtliche Texte der Kirche.”[16]
Versprechen der Ehelosigkeit im Dienst des Priesters
,,Aber wir neigen dazu anzunehmen, dass die pastorale Not, die der Priestermangel mit sich bringt, auch als ein Zeichen der Zeit ernst zu nehmen ist. Der Zugang zur Eucharistiefeier, nicht nur zum Kommunionempfang, sowie auch der Zugang zu den Sakramenten der Krankensalbung und der Vergebung, ist unserer Ansicht nach höher einzuschätzen als die Verpflichtung zum Zölibat.”[17]
„In der Verpflichtung zum Zölibat liegt die sehr reale Gefahr, dass er nur als Konsequenz der Berufswahl in Kauf genommen wird. Der Anspruch eines Zeugnischarakters kann in diesen Fällen kaum eingelöst werden.”[18]
Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs
,,Unter der derzeitigen kirchlichen und konkordatären Rechtslage sind folgende Formen der Mitwirkung des diözesanen Gottesvolkes möglich: ein Mitentscheidungsrecht bei der Erstellung der Kandidatenliste und ein Anhörungsrecht vor der Wahl aus der Kandidatenliste.”[19]
Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag
„Gegenwärtig sieht das Kirchenrecht vor, dass nur Bischöfe Entscheidungsrechte auf Synoden haben. Diese Engführung gilt es zu überwinden, ohne den pastoralen Leitungsdienst der Bischöfe in Abrede zu stellen. Die Synodalität der Kirche ist mehr als die Kollegialität der Bischöfe.”[20] Und in der Tat findet sich konkret weiter im Text die Forderung nach „einer qualifizierten und rechtlich garantierten Partizipation in allen Beratungs- und Entscheidungsprozessen der Kirche”[21] durch Mitsprache- und Kontrollrechte in allen kirchlichen Gremien, in Fragen der Transparenz, Kontrolle und durch zeitliche Begrenzung bei kirchlichen Leitungsämtern.
„Kirchliche Machtstrukturen werden als autoritär empfunden. Ihre Rechtsordnung entspricht für viele nicht den menschenrechtsbasierten Standards demokratischer Gesellschaften.”[22] Deswegen sei „Eine Veränderung der kirchlichen Machtordnung ist (...) aus Gründen gelingender Inkulturation in eine demokratisch geprägte freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaft geboten.”[23]
„Es ist allerdings auch erforderlich, die kirchliche Verfassungsstruktur neu zu justieren, um die Rechte der Gläubigen in der Leitung der Kirche zu stärken. Dabei zeigt die Erfahrung: In dem Maße, wie die gewählten Mitglieder kirchlicher Gremien erfahren, dass sie mitentscheiden und mitgestalten können, gewinnt Mitarbeit an Attraktivität.”[24]
„Wir sind überzeugt: Um der Berufung des gesamten Gottesvolkes willen muss jene gewaltenmonistische Struktur überwunden werden, wonach Legislative, Exekutive und Judikative ausschließlich im Amt des Bischofs gebündelt sind und auf der Ebene der Pfarrei jegliche Leitungskompetenz beim Pfarrer liegt, die dieser zwar partiell an andere delegieren, im Konfliktfall aber auch jederzeit wieder an sich ziehen kann.”[25]
Frauen im sakramentalen Amt
„Der Ausschluss von Frauen aus dem sakramentalen Amt bedarf einer Begründung, die in Achtung der überlieferten Rede von Gottes Handeln menschlicher Vernunft zugänglich ist. Frauen, die sich als berufen erfahren und offenkundig Charismen haben, die sie auch für Leitungsdienste im sakramentalen Amt empfehlen, dürfen nicht ausgeschlossen bleiben. Geschieht dies nicht, macht sich die Kirche bei ihrem Dienst der Verkündigung des Evangeliums vor Gott schuldig, weil seine Geistesgaben keine Achtung finden. Die bisher in den vorliegenden lehramtlichen Dokumenten vorgetragenen theologischen Argumentationen sind daher im weltkirchlichen Kontext einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, bei der die wissenschaftliche Expertise einzuholen ist. Neben den theologischen Disziplinen sind im Blick auf hermeneutische Vorverständnisse auch die Philosophie sowie die Kultur- und Sozialwissenschaften am Prozess der Reflexion zu beteiligen.”[26]
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[1] „Orientierungstext“, 3.-5.2.2022, Seite. 10.
https://www.synodalerrweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SVIII_I.INEU_Syuodalpraesidium-Orientierungstext-Beschluss.pdf.
[2] Ibid. Seite 20
[3] Ibid. Seite 20
[4] Ibid.
[5] Vorlage des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft" (3.-5.2.2022) Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ Seite 1. https:/in/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III-Synodalforum-IV-Handlungstext.SegensfeiernFuerPaareDieSichLieben-Lesung1.pdf.
[6] Ibid.
[7] Ibid. (Seite 3)
[8] Ibid. (Seite 3)
[9] Ibid. (Seite 3)
[10] Vorlage des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Parlnerschaft", Handlungstext „Lehramtliche Aussagen zu ehelicher Liebe," 3.-5.2.2022, Seile 2. https://www.synodalerweg.dc/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III-SynodaIforumIV-Handlungstext.LehramtlicheAussagenZuEhelicherLiebe-Lesung1.pdf.
[11] Ibid. (Seite 3)
[12] Vorlage des Synodalforums IV „Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, 3.-5.2.2022, Seite 1 https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III-Synodalforum-IVHandlungstext.GrundordnungDesKirchIichenDienstes-Lesung1.pdf.
[13] Ibid., Seite 2.
[14] Ibid. Seite 3
[15] Ibid. Seite 2
[16] Ibid., Seite 4
[17] Vorlage des Synodalforums II „Priesterlicher Existenz heute“, Handlungstext: “Versprechen der Ehelosigkeit im Dienst des Priesters“, 3.-5.2.2022, Seite. 4.
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III-SynodaIforum-II Handlungstext.VersprechenDerEhelosigkeitlmDienstDesPriesters-Lesung1.pdf.
[18] Ibid. Seite 4
[19] Synodalforum I, Grundtext: ,,Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag," 3.-5.2.2022, Seite 21
https://fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SVIII _13NEU_Synodalforum-I_Grundtext-Beschluss.pdf
[20] Synodalforum I, Grundtext: “Macht und Gewaltenteilung in der Kirche - Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag," 3.-5.2.2022, Seite 21
https://www.synodalerweg.de/fileadmin//Synodalerweg/Dokumente_Reden_Bcitraege/SVlll _l.2NEU_Synodalforum-I_Grundtcxt-Bcschluss.pdf.
[21] Ibid., Seite 22
[22] Ibid., Seite 3
[23] Ibid., Seite 3
[24] Ibid., S. 17/18
[25] Ibid., Seite 18
[26] Vorlage des Synodalforums II „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“, Handlungstext: „Frauen im sakramentalen Amt“, 3.-5.2.2022, Seite 2. https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III-Synodalforum-III-Handlungstext.FrauenImSakramentalenAmt-Lesung1.pdf.
Bei der Überschrift des Beitrags handelt es sich um eine redaktionelle Einfügung.