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31. Juli 2025 | „Kritische Stimmen wurden nicht einbezogen“

Im großen Sommer-Interview spricht der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer über die Erneuerung des Glaubenswissens, den 100. Geburtstag von Papst Benedikt XVI., den Synodalen Weg und die verschobene Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht. | Download Dokument


Autor: Franziska Harter
Quelle:
Die Tagespost

Heiliges Jahr, Konzilsjubiläum, ein neuer Papst – 2025 ist ein besonderes Jahr. Wie feiern Sie es im Bistum Regensburg?

Mit dem Haus der Kirche ist wie bei jedem Haus: Alle 25 Jahre braucht es eine kleine, alle 50 Jahre eine große Renovierung. So braucht auch die Kirche regelmäßige geistliche Erneuerung. Die Einladung, nach Rom zu pilgern – zu den Gräbern der Apostel –, bietet einen schönen Anlass dafür. Papst Franziskus hat das Heilige Jahr unter das Leitwort „Die Hoffnung lässt nicht zugrunde gehen“ gestellt. Ich bin erstaunt, wie stark dieses Thema aufgegriffen wird. Viele Seelsorger sind dankbar, wenn sie wiederkehrende Formate und Veranstaltungen nun unter dieses Motto stellen können.

Hinzu kommt das Jubiläum des Konzils von Nicäa.

Besonders freut mich, dass in vielen Pfarreien Predigtreihen zum Großen Glaubensbekenntnis angeboten werden. Es wird spürbar dankbar angenommen, dass wir im weltkirchlichen Kontext wieder über die Grundlagen unseres Glaubens sprechen. Der Glaube ist eben nicht nur Gefühl oder Praxis, sondern Antwort auf die Selbstmitteilung Gottes. Und diese Glaubensantwort kann und muss in Worte gefasst werden. Petrus bekennt als erster: „Du, Jesus, bist der Messias, der Sohn des lebendigen Gottes.“ Paulus überliefert im Ersten Korintherbrief mehrere Credo-Formeln, die er selbst schon empfangen hatte. Das viergliedrige Auferstehungszeugnis in 1 Kor 15,3-5 wird zum Herzstück des nizänischen Credo. Das Schwinden des Glaubenswissens ist eine große Not – vielleicht die größte –, zumal es vielen nicht einmal auffällt. Die Sprachfähigkeit über den Glauben geht verloren. Jubiläen wie dieses geben uns Gelegenheit, sie neu zu fördern.

Papst Leo hat in einer seiner ersten Ansprachen vom „faktischen Atheismus“ vieler Katholiken gesprochen. Laut der letzten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung glauben nur noch 30 Prozent der Katholiken, dass sich in Jesus Gott geoffenbart hat.

Das Bewusstsein, dass zum Glauben auch ein inhaltlich gefülltes Bekenntnis gehört, ist stark geschwunden. Die trinitarisch strukturierten Glaubensbekenntnisse haben ihren Sitz im Leben in der Taufpraxis mit einer intensiven Vorbereitungszeit. Die moderne Religionspädagogik hat sich lange einseitig auf Erfahrung und Kompetenz ohne Inhalte konzentriert. Es zeichnet sich zwar ein leichter Kurswechsel ab, aber da bleibt noch viel zu tun. Glaubensinhalte müssen wieder zugänglich gemacht – nicht nur auswendig gelernt, sondern erschlossen werden. Es gibt eine Fülle an guter Literatur, etwa Joseph Ratzingers „Einführung in das Christentum“, die aus seinen Tübinger Vorlesungen für Hörer aller Fakultäten hervorgegangen ist. Das Buch hat Millionen erreicht und bleibt höchst lesenswert. Wenn der Glaube nur auf „Orthopraxis“, also richtiges Handeln, reduziert wird und die „Orthodoxie“, also das richtige Glauben, vernachlässigt wird, wird er kraftlos, hat er keine Zukunft.

Vor 20 Jahren wurde Benedikt XVI. Papst – im selben Jahr fand auch der Weltjugendtag in Köln statt. Hat das bleibende Spuren hinterlassen?

Die Weltjugendtage sind eine Erfindung hl. Johannes Pauls II., der wusste, dass den evangelikalen Großveranstaltungen etwas Katholisches gegenübergestellt werden musste. Benedikt hat Köln dann als sein erstes großes Ereignis übernommen, ganz im Geist seines Vorgängers. Das Motto „Wir sind gekommen, Ihn anzubeten“ (Mt 2,2) rückte die eucharistische Anbetung ins Zentrum der kirchlichen Praxis. Daraus sind viele gute Initiativen hervorgegangen, etwa das Nightfever. Das größte Geschenk Benedikts ist seine zugleich geistliche wie auch argumentationsstarke Theologie. Sie ist eingebettet in gelebte Frömmigkeit und wirkt so auf vielen Ebenen, in der Verkündigung, in der Theologie, im Gebet. Sie hat schon viele Früchte getragen und lässt auf weitere hoffen.

In zwei Jahren jährt sich Benedikts Geburtstag zum 100. Mal. Wie bereiten Sie sich im Regensburger Institut Papst Benedikt XVI. darauf vor?

Wir hoffen, bis dahin die Gesamtausgabe seiner Schriften abgeschlossen zu haben. In diesem Jahr erscheint Band 15 mit den Texten zur Autobiographie (wie immer auch mit bisher Unveröffentlichtem). Band 16 wird ein ausführliches Register- und die Bibliografie bringen. Wir planen ein Symposium zu den Texten des Bandes 15. Auch wollen wir mit Kooperationspartnern vor Ort aufzeigen, welchen Beitrag Benedikt zur Deutung des kirchlichen Lebens in Bayern, Deutschland und Europa geleistet hat – besonders mit seiner Sicht auf Europa als geistige Größe. Für ihn ist Europa aus drei Wurzeln hervorgegangen: griechische Philosophie, römisches Rechtsverständnis und biblische Offenbarung. Daraus ist eine geistige Synthese entstanden, die wir neu ins Gespräch bringen möchten.

Der Synodale Weg ist offiziell abgeschlossen, aber nun tagt der Synodale Ausschuss. Irme Stetter-Karp hat betont, der Papst stehe dem Prozess positiv gegenüber. Wie schätzen Sie das ein?

Ich halte mich mit Kaffeesatzleserei zurück. Natürlich hat Papst Leo den Begriff „Synodalität“ verwendet – es wäre auch erstaunlich gewesen, hätte er diesen großen Gedanken seines Vorgängers ignoriert. Aber schon Papst Franziskus verstand darunter etwas völlig anderes als das, was in Frankfurt praktiziert wurde. Hierzulande wird „Synodalität“ als politisches Strukturelement verstanden verbunden mit einem starken Veränderungswillen. Für Papst Franziskus geht es um einen Stil des kirchlichen Lebens, um kirchliche Gemeinschaft, um gemeinsames Hören auf den Heiligen Geist. Damit bin ich voll einverstanden. Wir versuchen das im Bistum Regensburg zu praktizieren, auch wenn nicht überall „synodal“ explizit draufsteht.

Wie der Synodale Ausschuss weitergeht, bleibt abzuwarten. Ich bin kein Mitglied. Es ist Sache des Trägervereins, wie man mit Rom in einer Weise weiterarbeitet, die die Einheit der Kirche bewahrt. Ich wehre mich jedenfalls gegen das Zerrbild bischöflicher Autorität, als ob wir absolutistisch über unsere Gläubigen herrschen. Wer den Alltag eines Bischofs kennt, weiß, wie stark wir eingebunden sind in Beratung, Mitwirkung, Kooperation – eben Synodalität.

Werden die Gespräche zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und Rom weitergeführt?

Es gab schon Gespräche, und es wird wohl weitere geben. Die Frage ist, in welcher Zusammensetzung. Leider hat man von Seiten der DBK bisher vermieden, kritische Stimmen zum Synodalen Weg daran zu beteiligen. Das wird wiederum in Rom kritisch gesehen. Wenn Dialog und Versöhnung gewünscht werden, darf man kritische Stimmen nicht ausschließen.

Der Entwurf eines Schreibens der Deutschen Bischofskonferenz zu sexueller Vielfalt in der Schulpastoral hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Was war passiert?

Der Hintergrund ist der Synodale Weg und speziell das Grundlagenpapier des Forums IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“, das allerdings nicht die nötige Mehrheit bekam. Dennoch wurde es in manchen Bistümern quasi verbindlich übernommen. Darauf baut nun auch der Entwurf eines Papiers zur Schulpastoral auf, das im Auftrag der Schulkommission der DBK von einer einseitig besetzten Redaktionsgruppe entstand. Kritische Stimmen – aus Rom und aus dem Kreis der Bischöfe – wurden nicht einbezogen.

Was ist nun Ihre inhaltliche Kritik an dem Papier?

Der Text versteht sich als „pastorales“ Papier, impliziert aber meines Erachtens eine problematische Theologie, die nur indirekt und unausgesprochen mitlief. Meine Hauptkritik war, dass es jungen Menschen nicht hilft, ihnen in einer schwierigen Phase der Identitätsfindung eine Theorie zu vermitteln, die sie zusätzlich verunsichert. Die christliche Sicht auf den Menschen gründet in der biblischen Vorstellung vom Menschen als Mann und Frau. Papst Johannes Paul II. hat die katholische Sicht in seiner „Theologie des Leibes“ aktualisiert und entfaltet. Die Beziehung zu Christus, die in der Taufe und Firmung grundgelegte Existenz auch im Heiligen Geist ermöglicht eine ganz andere Dimension von Identität, die von den sogenannten Humanwissenschaften gar nicht in den Blick genommen werden kann. Das aber sollte unser Beitrag als Kirche zu jugendlicher Identitätsfindung sein. Übrigens haben die australischen Bischöfe ein Schreiben zum Umgang mit Gender an Schulen veröffentlicht, das auf der kirchlichen Lehre basiert und ausdrücklich auch vor Ideologisierungen warnt.

Was passiert jetzt mit dem Text der Schulkommission?

Er wurde nicht einfach abgelehnt, sondern zu intensiver Überarbeitung zurückgegeben. Wenn überhaupt, wird er als Arbeitshilfe der Kommission veröffentlicht – nicht als „Wort der Deutschen Bischöfe“. Sollte man dennoch versuchen, ihn in nahezu unveränderter Form durchzudrücken, wäre das ein grober Affront.

Sie haben sich im Vorfeld der Nachwahl von drei Bundesverfassungsrichtern zu Wort gemeldet. Nun wurde die Wahl im Bundestag verschoben. Müssen Sie etwas zurücknehmen?

Unsere Stellungnahme hat versucht, den Kern des Problems zu benennen, nämlich die Gradualisierung der Menschenwürde und ihrer Schutzwürdigkeit.

Ernst-Wolfgang Bockenförde hat schon im Jahr 2003 alle Versuche, den Art. 1 GG in dieser Hinsicht aufzuweichen, als Abkehr von den Intentionen der Verfasser des Grundgesetzes bezeichnet und dringend davor gewarnt („Die Würde des Menschen war unantastbar“, FAZ vom 03.09.2003, S. 33).

Der Begriff der Menschenwürde ist kein juristischer, sondern ein philosophischer Begriff, der zu den „Vorgaben“ gehört, von denen eine freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung lebt, ohne dass sie sie selbst nochmal begründen oder hervorbringen könnte („Böckenförde-Theorem“). Er wurzelt in der Tradition des deutschen Idealismus. Für Immanuel Kant war evident, dass die menschliche Person ein Zweck an sich selbst ist, der keinen anderen Interessen untergeordnet oder gar geopfert werden darf. Die christliche Perspektive stimmt mit dieser Sicht überein und begründet sie mit Hinweis auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen auch noch religiös.

Es gibt Versuche, diesen Begriff nun in seiner kategorischen Geltung anzuzweifeln, rechtspositivistisch abzuwägen und konsequentialistisch zu deuten. Bevor Vertreter einer solchen Sichtweise in das höchste Gericht berufen werden, bedarf es einer öffentlichen Debatte. Hier geht es um den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem vom Grundgesetz selbst eine „Ewigkeitsgarantie“ zugesprochen wird (vgl. Art. 79, Abs. 3 GG).

Wer diese Kriterien einklagt, sollte nicht durch ein durchschaubares Framing in eine bestimmte Ecke gestellt werden. Im Gegenteil: Wer einer solchen Debatte ausweicht, ist kein Freund der Demokratie.


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