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04. Mai 2026 | „Segnungen für Paare, die sich lieben“ stehen nicht mit Fiducia Supplicans in Einklang

Papst Leo XIV. hat sich während seines Rückflugs aus Afrika im April 2026 kritisch gegenüber der deutschen Praxis der Segnungen für Paare, die nicht heiraten können, geäußert. | Download Dokument


Autor: Victor Manuel Card. Fernandez
Quelle:
Dikasterium der Glaubenslehre | Vatican

Bereits im Jahr 2025 sagte er in seinem ersten großen Interview: „In Nordeuropa werden bereits Rituale zur Segnung von 'Menschen, die sich lieben' veröffentlicht, wie sie es ausdrücken, was ausdrücklich gegen das von Papst Franziskus genehmigte Dokument Fiducia Supplicans verstößt, in dem es im Wesentlichen heißt, dass wir natürlich alle Menschen segnen können, aber dass es nicht darum geht, eine Art Segnungsritual zu schaffen, da dies nicht der Lehre der Kirche entspricht.“ Trotzdem wurde in einigen deutschen Bistümern das Schreiben „Segen gibt der Liebe Kraft“ von den Bischöfen veröffentlicht (u.a. Limburg und München und Freising).

Ende April / Anfang Mai 2026 hat das Dikasterium der Glaubenslehre einen bislang unveröffentlichten Brief vom November 2024 veröffentlicht. Darin teilt Kardinal Fernandéz Bischof Dr. Stefan Ackermann mit, dass das von ihm eingereichte Dokument „Segnungen für Paare, die sich lieben“ nicht mit Fiducia Supplicans im Einklang steht. Hier finden Sie das Schreiben im italienischen Original und einer deutschen Arbeitsübersetzung: https://www.doctrinafidei.va/content/dam/dottrinadellafede/documenti/2024-11-18-Lettera-Prefetto-a-SER-Mons-Ackermann.pdf

Arbeitsübersetzung Brief Fernandez an Ackermann November 2024:

Exzellenz,

mit Schreiben vom 24. Oktober 2024 haben Sie, ,,auch im Namen des Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Mons. Georg Bätzing, diesem Dikasterium freundlicherweise ein Exemplar der Handreichung in deutscher und italienischer Sprache übermittelt, das als eine Hilfe zu „Segnungen für Paare, die sich lieben“ gedacht ist. Gleichzeitig erklärten Sie, dass diese Handreichung „den deutschen Diözesanbischöfen“ bei einer nächsten Gelegenheit vorgelegt werden soll, um ihnen „eine Anwendung der Erklärung Fiducia supplicans auf die gesellschaftliche und pastorale Situation der Diözesen in Deutschland“ anzubieten.

Nach Kenntnisnahme dessen, was Sie uns übermittelt haben, erlaube ich mir, folgende Bemerkungen zu machen:

a) Die Erklärung Fiducia supplicans stellt fest: „Die Kirche ist nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung , die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte“ (Nr. 11), und auch nicht denjenigen, die „die Legitimation ihres eigenen Status“ beanspruchen (vgl. Nr. 31).

In der Tat soll nach Fiducia supplicans mit solchen Segnungen „nichts legitimiert, sondern vielmehr das eigene Leben für Gott geöffnet werden“ (Nr. 40), und „es wird nicht der Anspruch erhoben, irgendetwas zu sanktionieren“ (Nr. 34), sondern nur Gottes Hilfe „für ein besseres Leben“ erbeten und der Heilige Geist angerufen, „damit die Werte des Evangeliums mit größerer Treue gelebt werden können“ (Nr. 40).

Der Text der Handreichung hingegen spricht von einer Partnerschaft und von einer „offiziellen Regelung“ seitens der Hirten für Paare, die sich außerhalb der Ehe lieben, und damit Gegenstand einer regelrechten „Segensakklamation“ werden, einer Geste, die normalerweise im Eheritual vorgesehen ist. In diesem Sinne plädiert man de facto dafür, den Status solcher Paare zu legitimieren, im Gegensatz zu dem, was Fiducia supplicans festlegt.

b) Die Erklärung Fiducia supplicans lässt im Hinblick auf die Möglichkeit der Segnung außerehelicher Paare keine Art von liturgischem Ritus oder sakramentenähnlichem Segen zu, der Verwirrung stiften könnte (vgl. Präsentation), indem sie festhält, dass „die Form von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf“ (Nr. 31) und zu vermeiden ist, dass solche Segnungen „zu einem liturgischen oder halbliturgischen Akt werden, der einem Sakrament ähnelt“ (Nr. 36). „Aus diesem Grund soll man ein Ritual für Segnungen von Paaren in irregulären Situationen weder fördern noch vorsehen“ (Nr. 38).

Im Text der Handreichung wird dagegen – auch wenn von „Spontaneität und Freiheit“ bezüglich der Segnungen von Paaren desselben Geschlechts die Rede ist – ein bestimmtes Formular zum Ablauf vorgelegt, was im Widerspruch zu dem steht, was zuvor gesagt worden ist.

Insbesondere im letzten Teil („Form“) wird nach dem Hinweis darauf, dass „die Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik, darunter auch Musik und Gesang, (...) von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten“ künden soll, eine Art von Liturgie oder Paraliturgie im Blick auf die Segnung von Paaren desselben Geschlechts vorgegeben.

All dies trägt zu einem guten Ergebnis bei.

Indem ich Ihnen dies mitteile, verbleibe ich mit hochachtungsvollen Grüßen

Victor Manuel Card. Fernandez

Präfekt


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